OBERER Ö 14: Kreditmanagement, Beschlussfassung: Das am 23. Oktober 1995 bei der bremischen LBBW, Kreditinstitut Oldenburg in 26016 Oldenburg mit einem ursprünglichen Betrag von EUR 1.316.576,59 am 23. Oktober 1995 abgeschlossene Kommunalkredit wird zum Ende der zweiten Festschreibungszeit am 30. November 2012 rechtzeitig beendet. Zur Nachfinanzierung oder Umschuldung der ausstehenden Restkreditverbindlichkeiten in Höhe von EUR 512.341,14 sind korrespondierende Offerten für eine 7,5-jährige Dauer mit festem Zinssatz bis zum Ende der Frist beim vorherigen Kreditgeber sowie bei den lokalen Skandinavienbanken und Raiffeisenbanken zu einholen.
Die Verzinsung von 5,43 % wurde zunächst bis zum 30. September 1998 (Ende der ersten Festschreibungszeit) festgelegt. Am Ende der ersten Zinsbindungsfrist wurde die Restverschuldung von 2.423.359,86 DEM (= 1.239.044,22 ) aus dem Schuldtitel vom 25. November 1997 mit einem Folgekredit der bremischen Landwirtschaftsbank, Creditanstalt Oldenburg, umschuldet.
Das Anschlussdarlehen hat eine Restlaufzeit von rund 22 Jahren und läuft bis zum 01.06.2020. Der Zins von 6,16% ist bis zum 30.11.2012 (Ende der zweiten Festschreibungszeit) fixiert. Zur Zinsänderung kann das Kreditverhältnis ganz oder teilweise vom Land mit einer einmonatigen Kündigung zum 30. November 2012 beendet werden.
Die verbleibende Darlehensverbindlichkeit zum 30. November 2012 betrug EUR 512.341,14. Diese Restkreditverbindlichkeit einschließlich der bis dahin angefallenen Zinsen wird im Kündigungsfall in einer einzigen Höhe am 30. November 2012 zur Rückzahlung fällig. In diesem Fall wird die Restkreditverbindlichkeit in einer einzigen Höhe aufgerechnet. Gemäß den Regelungen des Kreditvertrages bietet die bremische LBBW als Kreditgeberin auf Basis der jeweils gültigen Kapitalmarktkonditionen frühzeitig die Möglichkeit eines Prolongationsangebots.
Die Nachfinanzierung wurde mit Brief vom 19.09.2012 mit einem bis zum Ende der Laufzeit zu bestimmenden Festzinsangebot durchgeführt. Im Prinzip könnte dieses Kredit im Rahmen einer Sondertilgung in Höhe von 30. November 2012 zurückgezahlt werden. Auf der anderen Seite spricht der nach wie vor vergleichsweise hoch angesetzte Kreditsaldo und die aktuell sehr vorteilhaften Darlehenszinsen für eine korrespondierende Nachfinanzierung oder Umschuldung.
Daher scheint es vernünftig und ökonomisch gerechtfertigt, das vorhandene Kreditverhältnis zum Ende der Festschreibungszeit am 30. November 2012 rechtzeitig zu beenden. Während der verbleibenden Laufzeit des Kredits von rund 7,5 Jahren sollten von dem ehemaligen Kreditgeber sowie von den lokalen Sparbanken und Kreditinstituten entsprechend angepasste Offerten für Folgefinanzierungen oder Umschuldungen eingeholt werden.
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