Der Gesamtfinanzierungsbetrag betrug 132000 EUR. In Bezug auf die Finanzierungen war A unbedarft. Nach der Ablehnung der gesamten Finanzierungsmöglichkeit einer Bausparkassen-Beratersumme über einen Bausparvertrag ging er zu seiner Bank, die das Gebäude nach einer Inspektion durchführte. Der Finanzierungsbeitrag wurde in Höhe von 62000 EUR in ein annuitätisches Darlehen und in Höhe von 70000 EUR in ein Baudarlehen im Zusammenhang mit einem Vertrages über 70000 EUR umgerechnet.
Diese Bausparvereinbarung wurde auch bei der Bank geschlossen und ihr zugeordnet. Sehr schlecht fand sie, dass der Mann von der Bank sich nicht die Mühe gemacht hat, aufzuräumen. Es gab für ihn nur eine Finanzierungsvariante. Beispielsweise wusste er nicht, dass die Refinanzierung der 70000 EUR ein Festdarlehen ohne Abzug ist, in das er nur über die letzten 10 Jahre zahlt.
Ein voller Kredit mit Rückzahlung und dazu ein Bausparvertrag wurde gewünscht. Ebenso kann man sich auf die Rückzahlung einigen und darüber hinaus einen Vertrages abschliessen, den A dann in die Förderung mit einbezieht oder nicht? Abhängig vom Zinssatz. Dem Mann von der Bank hat nicht klar gemacht, dass im großen Teil (70000 Euro) nur Zins bezahlt wird.
Sogar als der Hausverkäufer anfangs um 3000 EUR nach unten handelte, zog der Mann der Bank diese 3000 EUR aus dem Annuitätsendarlehen (anfangs 65000 EUR) und nicht aus dem Firmenkredit zurück, außerdem wurde der Baudarlehensvertrag übertragen. Außerdem ist der Zins über 70000 EUR und über 62000 EUR immens.
Die Tatsache, dass die 70000 EUR ohne Rückzahlung sind, wird erst bei der Belastung der Leistungsraten ermittelt. Bei der Annäherung von der Bank an den Mann sagte er nur, dass er es so gewollt hätte und dass er die Dokumente hier nicht mehr hätte. Außerdem wurde die monatliche Zahlung in den Baumarkt viel zu gering angesetzt, so dass die Zuweisung nach 10 Jahren nicht pünktlich gewesen wäre.
Darüber hinaus wurde für den Vertrages noch weniger belastet als die bereits unterschätzte Sparquote. Ein Jetzt bezahlt extra. So ist das Gebäude, das auch von der Bank besichtigt wurde, sehr sanierungsbedürftig. Eine Bekannte sagte nun gegenüber der Bank, dass sie ihn verkehrt informiert habe.
Es gäbe ein Sanierungsprogramm zu sehr günstigen Zinssätzen. Auch die Bank ist dazu angehalten, dies dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen. Dabei nutzte der Mann von der Bank die Erfahrung von A aus. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart muss die Bank "alle in Frage kommende Finanzmodelle auf der Grundlage der ihr vorliegenden Fakten darstellen und dem Verbraucher (....) richtig und nachvollziehbar erklären (...) sowie auf eventuelle Anliegen hinweisen.
Nun stellt sich A. die Frage, ob er etwas gegen die Bank tun kann und wenn ja, was die Nachwirkungen sind.
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