Auswege gibt es erstens, getrennt zu leben und sich dann nach dem Jahr der Trennung zu scheiden, wobei die zivile Partnerschaft wieder auflöst. Die Rechtsschutzversicherung gewährt den Versicherungsnehmern die mit der Scheidung zusammenhängenden Vorteile. Auf der einen Seite gibt es die üblichen Beratungsstellen in Scheidungsfragen und auf der anderen Seite auch Erstattungen für Gerichtsverfahren.
Im Falle einer gesellschaftsrechtlichen Entflechtung kommt oft nur der Rechtsschutz für das Familien- und Personengesellschaftsrecht zum Einsatz. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie sich von einem akkreditierten Anwalt beraten und informieren lassen. Darüber hinaus kann die Beratungsstelle Aufschluss darüber geben, was Sie bei der Scheidung im Zusammenhang mit der Umsetzung berücksichtigen sollten und was Sie meiden sollten.
Die Rechtsschutzversicherung bietet Dienstleistungen, die im Falle einer Scheidung besonders bedeutsam sein können: Unglücklicherweise sind diese Dienstleistungen nicht in allen Versicherungsprämien enthalten. In den entsprechenden Tarifen der Provider sind diese Dienste enthalten. Sie können Ihre Rechtsinteressen in Ehe- und Unterhaltsangelegenheiten von der Versicherungsgesellschaft in einem Gerichtsverfahren freistellen werden.
Allerdings muss sich das gerichtliche Verfahren auf ein Trennungs-, Scheidungs-, Scheidungs- oder Scheidungsverfahren oder familienrechtliche Auseinandersetzungen aufgrund von gesetzlichen Unterhaltungspflichten beziehen und darf nur vor dt. Verwandtengerichten geführt werden, wie es in Deutschland gebräuchlich ist. Sie können sowohl vom Versicherten als auch vom Ehegatten in Anspruch genommen werden. Hat es eine Wartezeit?
Vor Inanspruchnahme der Rechtsschutzleistungen muss die vertragsgemäße Wartezeit ablaufen. In der Regel sind die Kostenerstattungen für Konsultationen ohne Wartezeit und können daher von vornherein verwendet werden. Die gerichtliche Geltendmachung von Zinsen im Falle von Ehescheidungen hat eine Wartezeit von 36 Monate, da dies mit deutlich höheren Aufwendungen einhergeht.
Die meisten Ehepartner sorgen sich zu spat um den Schutz der Versicherung und werden erst dann aktiv, wenn die Scheidung bereits absehbar ist. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung nur für die kurzfristigen Prozesskosten abschliessen wollen, ist dies aufgrund der längeren Wartezeit von 3 Jahren nicht sinnvoll.
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