Viele Versicherungsunternehmen bieten Nachlassschutz in Verbindung mit familiärem Rechtsschutz. Sofern nicht anders angegeben, wird wie im Bereich des Familienrechts für den Inhaber und seinen Ehepartner oder Partner, der im selben Haushalt wie der Inhaber und seine minderjährigen Nachkommen lebt, eine Versicherung abgeschlossen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel den Schutz von Rechtsgütern in Erbangelegenheiten ab.
Im unstrittigen Bereich erstreckt sich der Umfang des Versicherungsschutzes nur auf Rechtsbehelfe gegen Gerichtsentscheidungen. In der Regel dauert die Wartezeit auf den Nachlassschutz zwölf Jahre. Daher gibt es keinen Deckungsschutz für Erbschaften, die vor dem Ende eines Kalenderjahres nach dem vertraglich festgelegten Beginn der Versicherung eintreffen. Von den allgemeinen Regelungen können die Deckmöglichkeiten der jeweiligen Erbversicherer abkommen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass es Missverständnisse über die Nachfolge gibt, die zu dem bösen Aufbruch mit dem Tode des Testators aufkommen.
Aus diesem Grund ist es immer ratsam, einen Anwalt für Erbrecht hinzuzuziehen, wenn ein Partner oder Verwandter stirbt. Im Prinzip hat immer das letztwillige Verfügungsrecht des Sterbenden in Gestalt eines Testamentes oder Erbvertrages Vorrang in der Folge. Die Rechtsnachfolge tritt also nur dann in Kraft, wenn der Testamentsvollstrecker nichts über die Nachfolge festgestellt hat oder kein rechtsgültiges Testament nachgelassen hat.
Darüber hinaus tritt die Rechtsnachfolge auch dann in Kraft, wenn das Testament des Sterbenden eine Lücke hat, die ein Einschreiten der Rechtsvorschriften erforderlich macht. Das Erbrecht unterliegt in Deutschland in der Regel dem Familienrecht ( 1924 ff BGB), mit Ausnahmen des Erbrechts der Ehegatten (1931 BGB).
Lässt der Prüfer keine Angehörigen zurück, so ist der Zustand, dem der Prüfer letztmalig angehörte, nach § 1936 erbbar. Dementsprechend sind immer die Angehörigen des Testators erbfähig. Nach dem Recht sind die Familienbeziehungen in unterschiedliche Gliederungen aufzuteilen, bei denen prioritäre Angehörige immer die Vererbung von untergeordneten Angehörigen ausklammern. Bei der Rechtsnachfolge ist, wie bereits oben angesprochen, nicht nur das Recht der Angehörigen, sondern auch das Recht auf Ehegattennachfolge von Bedeutung.
Weitere Auskünfte über die Nachfolge erhalten Sie bei einem Anwalt für Erbrecht.
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