Mit unserer neuen Website sind wir, die DZM - Digitales Zentrales Mittelstandszentrum mbH, für Sie da. Mit Viktor Waal und Denis Wiosna unterstützen die beiden Digitalspäher nun die Umsetzung der Mittelstandsförderung im Landkreis Soest. Die Digital Center Mittelklasse organisiert vom 05. bis 05. November eine Digitalwoche, den so genannten?digital advent?, mit dem wir an fünf verschiedenen Stellen im Kreise Soest unterschiedliche Topics im Rahmen der Digt....
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Das Ministerium für Wirtschaft und Innnovation eröffnet ab sofort wieder das Förderschwerpunkt "Mittelstand.innovativ!" für kleine und mittlere Betriebe (KMU) in allen Teilbereichen. Das unkomplizierte Bewerbungsverfahren und die rasche Genehmigung der Förderung kennzeichnen den "Innovationsassistenten" und den "Innovations- und Digitalisierungsbeleg". Etwa 755.000 kleine und mittelgroße Betriebe stellen das ökonomische Fundament dar. Wer auch in Zukunft konkurrenzfähig bleiben will, muss seine Abläufe nach Möglichkeit schrittweise modernisieren und Innovationen initiieren.
Der Innovations- und Digitalisierungsbeleg sowie die Möglichkeiten, einen Innovationsberater einzustellen, unterstützen dies maßgeblich." Die " Innovationsassistentin ", die für einen Zeitraum von 24 Monate mit einem Förderbetrag von bis zu 22.500 EUR pro Jahr gefördert wird, erfreut sich bei den kleinen und mittleren Betrieben ständiger Popularität. Mehr als 250 Firmen in Nordrhein-Westfalen konnten bereits durch die Anstellung von Akademikern Wissen und Technologie von Universitäten und Instituten in ihre eigenen Firmen transferieren.
Der erst im vergangenen Jahr gestartete "Innovationsgutschein" und der "Digitalisierungsgutschein" als weitere Finanzierungslinien innerhalb von "Mittelstand.innovativ!" ermöglichen es Unternehmern, ihre eigenen GeschÃ?ftsmodelle zu analysier en und bestehende Entwicklungspotenziale zu nutzen. Der Digitalisierungsbeleg trägt vor allem dem derzeitigen Bedarf der KMU Rechnung, die digitalen Lösungsansätze vorantreiben wollen, z.B. im Bereich des Datenmanagements oder der Erhöhung der IKT-Sicherheit.
Nach der Zusammenlegung der beiden Belege zum "Innovations- und Digitalisierungsbeleg" ist eine Förderung von bis zu 15.000 EUR pro Projekt möglich. Inzwischen können neben Universitäten und Instituten auch ausgesuchte Firmen (z.B. Ingenieurbüros, IT-Systemhäuser, Handwerksinstitute) in beiden Belegausführungen für Innovationsleistungen beauftragen werden. Aktuelle Bedingungen für die Fördersysteme "Innovationsassistent" und "Innovations- und Digitalisierungsgutschein" sind unter::
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