Hallo, ich habe einmal die folgende Frage: Mein Mann hat durch den Tode seines Mannes ein Wohnhaus erbt, wo es noch recht große Lasten gibt. Jetzt möchten/müssen wir den Kreditvertrag ersetzen, weil wir uns die hohen Lasten nicht erlauben können und die Banken nicht gewillt sind, den Kreditvertrag zu verändern, um einen niedrigeren Zinssatz zu erhalten.
Weil der Festzinssatz dieses Kontrakts bis 2016 gilt, will die Hausbank nun knapp 14.000 EUR an Fälligkeitsgebühren (Kreditbetrag ca. 240.000 EUR) erhalten. Muß ich diese Gebühren auch für die Erbschaft aufbringen? Stelle jetzt deine momentane Fragestellung und erhalte eine rechtlich verbindliche Anwort von einem Anwalt. Lieber Fragesteller, vielen Dank für Ihre Anfragen, die ich auf der Grundlage Ihres Engagements und der von Ihnen kommunizierten Fakten wie folgt beantworte: Als Erbin übernehmen Sie alle Rechte und Verpflichtungen des Testators, d.h. auch alle vorhandenen Verpflichtungen.
Der Zeitraum hierfür ist sechs Kalenderwochen nach Kenntnisnahme des Erbes (es sei denn, es besteht eine internationale Verbindung, z.B. der Testator oder die Erbe(!) leben im Inland, dann ist der Zeitraum sechs Monate); bei einer Todesentscheidung (Testament oder Erbvertrag) jedoch nicht vor der Einleitung dieser Todesentscheidung durch das Testamentsgericht.
In diesem Zusammenhang erhebt sich die Fragestellung, ob dies hier überhaupt noch möglich ist. Selbst wenn keine rechtzeitige Anmeldung erfolgt, ist die Erbschaft mit allen daraus erwachsenden Rechten und Verpflichtungen als genehmigt anzusehen. Andernfalls möchte ich Ihnen hoffentlich bereits geholfen haben und Ihnen eine erste Gelegenheit geben, Ihren Fall zu beurteilen, und Ihnen einen angenehmen Tag wünschen.
In diesem Fall kann es auch erforderlich sein, vergangene Finanzierungsentscheidungen an die neuen Umstände anzugleichen und z.B. bestehende Konsumentenkreditverträge zu beenden. Die Konsumenten können nach dem Stichtag 31. Dezember 2008 einen Kreditvertrag abschließen. Das Jahr 2010 war zu jeder Zeit abgeschlossen. Solange die BayernLB nicht auf die Zahlung einer vorzeitigen Rückzahlung (kostenlose Sondertilgung) explizit verzichtet hat, kann sie eine Abfindung für die vorzeitige Vertragsauflösung nachfragen.
Der sogenannte Vorschuss darf 1,00% des frühzeitig getilgten Kreditbetrages nicht überschreiten; bei einer verbleibenden Laufzeit von weniger als einem Jahr beträgt er nur 0,5%. Auf der Grundlage dieser Rechtsvorschrift kann jeder Darlehensnehmer berechnen, ob es sich wirtschaftlich lohnt, das Darlehen frühzeitig zu tilgen. Würde es mehr Geld kosten, das Darlehen in normalen Teilzahlungen zurückzuzahlen, ist eine frühzeitige und vollständige Rückzahlung immer ratsam.
Mit dem so genannten Sondersammelrecht bleibt es dem Darlehensnehmer prinzipiell überlassen, zu entscheiden, ob er nur einen Teil des Darlehens oder das gesamte Darlehen frühzeitig zurückzahlen möchte. So ist es z. B. vorstellbar, einen viel billigeren Darlehensvertrag abzuschließen und mit diesem Darlehen den kostspieligen alten Darlehensvertrag zu ersetzen. Will die BayernLB einen Kreditvertrag ohne Angabe von Gründen beenden, muss sie die vertragsgemäße Frist einhalten.
Ist die Beendigung nicht auf ein schuldhaftes Verhalten des Darlehensnehmers zurückzuführen, darf die BayernLB das Geschäft nicht an die Bundesanstalt abmelden. Darüber hinaus kann die BayernLB von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn sich der Hypothekenschuldner mit wenigstens zwei aufeinander folgenden Tranchen ganz oder teilweise in Zahlungsverzug befindet und die Forderung 10% des Nominalwertes des Darlehens ausmacht.
Im Falle von Darlehen mit einer Kreditlaufzeit von mehr als drei Jahren reicht ein Ausfall von 5% des Nominalwertes des Darlehens aus. Für die Erfüllung des Verzugs muss die BayernLB dem Hypothekenschuldner eine Zweiwochenfrist gewähren. Nutzt er die Zahlungstermine nicht, kann die Hausbank den Gutschriftbetrag stornieren.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum