Wo liegt das Bau-Kindergeld? Der Baukinderzuschuss ist ein staatlicher Förderzuschuss für den ersten Kauf von selbstbewohntem Wohnraum durch eine Familienangehörige. Sie erhalten für einen Zeitrahmen von zehn Jahren 1.200 EUR pro Tag und Jahr. In diesen zehn Jahren bekommt eine Gastfamilie mit zwei Kinder vom Land insgesamt rund um die Uhr rund um die Uhr rund um die Uhr rund um die Uhr Geld.
Wem wird das Bau-Kindergeld gewährt? Im Prinzip haben minderjährige Kinder mit dem ersten Hauskauf Anrecht auf das Bau-Kindergeld. Beispielsweise darf das jährliche zu besteuernde Haushaltseinkommen nicht mehr als EUR 25.000 ausmachen. Allerdings steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 15.000 EUR pro Jahr und es werden auch Gegenstände wie z. B. Nebenkosten oder einkommensbezogene Ausgaben einbehalten.
So kann eine zweiköpfige Gastfamilie, in der beide Familienmitglieder arbeiten, ein Gesamtbruttoeinkommen von 138.000 aufbringen. Wenn dagegen ein Kleinkind innerhalb der Förderperiode von zehn Jahren 18 Jahre wird oder aus dem Elternhaus auszieht, hat dies keinen Einfluß auf das Bau-Kindergeld. Egal ob es sich um eine Wohnanlage, ein Reihen- oder ein Wohnhaus oder um ein Wohnhaus für Kinder und Jugendliche im Baugewerbe oder um eine selbstgenutzte Liegenschaft im Baugewerbe oder um eine Wohnanlage im Baugewerbe oder um eine Wohnanlage im Baugewerbe oder im Baugewerbe selbst.
Sicher ist, dass das Bau-Kindergeld noch vor Ende dieses Jahres eingefuehrt wird. Dennoch sollten die Mittel zur Deckung der Monatsrate nicht festgelegt werden, wenn Sie aktuell eine Liegenschaft kaufen wollen. Stattdessen sollte das Kindergeld als Zusatzliquidität betrachtet werden. Weil Baufinanzierungen in der Regel eine freie außerplanmäßige Rückzahlung von fünf Prozentpunkten des Darlehensbetrages pro Jahr ermöglichen, gibt es genügend Möglichkeiten, das Kindergeld des Bauherrn in eine jährlich vorzunehmende außerplanmäßige Rückzahlung miteinzubeziehen.
Das Darlehen wird rascher getilgt und die verbleibende Verbindlichkeit ist nach Ablauf der Zinsbindungsfrist niedriger. Allerdings sollte man sich nicht von der Baukinderzulage zum Abschluss einer Förderung auffordern lasen, ohne darüber nachzudenken, wenn das Geld knapp ist. Deshalb ist es besser, wenn die Monatslast 40 Prozentpunkte des familiären Einkommens nicht übersteigt. Neben dem Kreditsatz sind auch die laufenden Ausgaben wie Grunderwerbssteuer und Heizkosten in diese Kalkulation einzubeziehen.
Inwiefern reduziert das Kindergeld die monatlichen Belastungen? Weil der Zuschuss mit jedem einzelnen Mitglied der Gastfamilie steigt, kommt insbesondere für Kinder mit zwei oder mehr Jahren eine Erleichterung in Betracht. Der Einbezug des Baukindergelds reduziert die Monatsbelastung der Kredithöhe für eine Gastfamilie mit zwei Kinder und einem Durchschnittseinkommen von 45.138 EUR um bis zu sechs Prozent.
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