Betrügereien und betrügerische Handlungen im nationalen und internationalen Recht - Martin Ludwig
Die vorliegende Studie beinhaltet eine vergleichende rechtliche Präsentation, Erklärung und Auswertung der spanische Vorschriften im Hinblick auf das Strafrecht. Gemäß den konkreten Bedürfnissen des dt. Anwalts sollten die Begriffe und Konzepte des polnischen Rechtes vorgestellt werden, um mit den polnischen Kolleginnen und Kollegen eine einzige Fremdsprache "sprechen" zu können. Die spanische Juristin hat mit dieser Tätigkeit zum ersten Mal die Möglichkeit, einen umfangreichen Überblick über die deutschsprachige Didaktik bei gleichzeitigem Feedback zum Spanischunterricht zu erhalten.
Der Vergleich der beiden Grundfakten von Betrug zu Untersuchungsbeginn stellt eine Form des Rasters dar, anhand dessen die nachfolgenden Fälle erörtert werden. Darüber hinaus werden Computerbetrugsstandards, Bilanzbetrug und Unternehmensvergehen, die Bereiche Kredit- und Anlagebetrug, Versicherungsbetrug und Betrug an öffentlichem Vermögen vergleichend ausgewertet und verglichen.
Betrug ist ein Eigentumsdelikt. Eine Vermögensschädigung liegt vor, wenn die Disposition der betrogenen Partei direkt zu einer Verringerung des ökonomischen Wertes ihres Vermögenswertes beiträgt, die nicht durch eine Erhöhung ausgeglichen wird (Prinzip des Total Netting). Nach der ständigen ständigen Rechtsprechung des BGH ist es daher notwendig, durch einen Vergleich des Darlehenswertes zum Gewährungszeitpunkt mit dem Rückforderungsanspruch des Kreditgebers festzustellen, ob die Gewährung eines Kredits im Falle der Insolvenz des Kreditnehmers einen finanziellen Schaden verursacht.
Der Einbringlichkeitsgrad der Rückzahlungsforderung wird durch die Kreditwürdigkeit des Zahlungspflichtigen und den Betrag der gestellten Sicherheit bestimmt. In diesem Fall wird die Einbringlichkeit der Rückzahlungsforderung durch die Kreditwürdigkeit des Zahlungspflichtigen und die Höhe der gestellten Sicherheit festgelegt. Der Verlust tritt daher nur dann ein, wenn die oben beschriebene Möglichkeit der Rückzahlung nicht gegeben ist und wenn die gegebenen Wertpapiere ebenfalls wertlos oder von geringerem Wert sind. Selbst wenn die finanzielle Leistungskraft des Gläubigers begrenzt oder mangelhaft ist, erleidet kein Verlust, wenn und soweit der betrogene Schuldner über wertvolle Wertpapiere zur Deckung seines Ausfallrisikos verfügen und unmittelbar nach dem Fälligkeitsdatum zu unbedeutendem zeitlichem und finanziellem Aufwands, nämlich ohne Beteiligung des Gläubigers und ohne seine Gefährdung1, realisiert werden können.
Der finanzielle Verlust ist unter Beachtung der banküblichen Bewertungsmethoden2 zu ermitteln und zu quantifizieren. Bei der Ermittlung eines Betrugsschadens kommt es auf den Zeitpunkt der Vermögensdisposition an, hier also auf die Ausschüttung des Kreditbetrages.
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