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Für die Beschreibung und Begrenzung der Warenbestände, Verbindlichkeiten, Kapitalflüsse usw. eines Betriebes wurden Bedingungen festgelegt, von denen einige auch im Volksmund benutzt werden. Beispiel: Ein Betrieb veräußert ein Erzeugnis im Gesamtwert von EUR 10000 an einen Käufer, der sofort mit Bargeld zahlt. Der Finanzmittelbestand erhöhte sich, d.h. es wurde eine Einlage in Hoehe von EUR 100.000 geleistet.
Ein Mittelzufluss (-abfluss) ist somit gegeben, wenn die finanziellen Vermögenswerte (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und forderungen abzüglich Verbindlichkeiten) durch einen Unternehmensvorgang vergrößert (vermindert) wurden. Beispiel: Ein Betrieb vertreibt am 1. Juni Waren in einer Größenordnung von EUR 10000, die der Käufer kauft und bis zum 1. Juli zahlen muss.
Eine Auszahlung erfolgt am 1.6. nicht, da sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente noch nicht erhöhen. Die Gesellschaft hat jedoch bereits am 1.6. eine Klage gegen den Auftraggeber, so dass ein Umsatz von EUR 10000 zur Verfügung steht. Einnahmen und Ausgaben repräsentieren die geschätzte Produktion von Waren oder den geschätzten Verbrauch von Waren innerhalb einer Abrechnungsperiode des Geschäftsjahres.
Ein Gewinn gilt als erzielt, wenn sich das Reinvermögen, d.h. die Gesamtheit der Finanzanlagen und Sachanlagen (z.B. Lagerbestände, Anlagen, Maschinen, Wertschriften, etc.) auswirkt. Das Ergebnis führt zu einer Erhöhung des Eigenkapitals, der Aufwand zu Reduktionen. Die Salden der Einnahmen und Ausgaben werden als Jahresüberschuss oder -fehlbetrag bezeichnet. Beide Bezeichnungen beziehen sich auf die Zeiten, in denen Waren verbraucht oder Waren angelegt werden.
Beispiel: Das Untenehmen vertreibt Waren im Wert von EUR 9.000 in der Buchhaltung mit EUR 1.000. Ein Umsatz von EUR 10000 wird erzielt. ist ein Anstieg der Finanzanlagen, nicht aber ein Anstieg des Reinvermögens zu verzeichnen, da der Rückgang der Sachanlagen gleich ist.
Lediglich die Abweichung zwischen dem höheren Veräußerungspreis und dem Buchwert zeigt Erträge und Erträge, die den korrespondierenden Aufwand, d. h. einen Zugang zum Nettovermögen von EUR 1.000, übersteigen. Anders als die oben genannten Begriffspaare, die hauptsächlich im Fremdbuchhaltung verwendet werden, sind Erträge (oder Dienstleistungen) und Aufwendungen die Basis der Leistungs- und Kostenrechnung.
Das Controlling ist integraler Teil des unternehmensinternen Rechnungssystems, das nicht an die gesetzlichen Bestimmungen bindet, auf einzelne Unternehmen zugeschnitten werden kann und in der Regel nicht für Außenstehende zugänglich ist. Aktivitäten sind die bewertete operative Warenproduktion einer Zeitspanne, der Kostenaufwand ist der Bewertete operative Warenverbrauch, der Rest wird als operatives Ergebnis bezeichnet. In diesem Fall wird der Aufwand als Aufwand erfasst. Umsatz und Ertrag sowie Aufwand und Aufwand sind nicht deckungsgleich.
Dies wird besonders bei der in der Kalkulation üblicherweise verwendeten Vorgehensweise der so genannten Eigenkosten verdeutlicht. Aufwendungen, die nicht durch Aufwendungen oder Aufwendungen in unterschiedlicher Größenordnung ausgeglichen werden, werden als rechnerische Aufwendungen bezeichnet, da sie speziell für die Leistungs- und Aufgabenrechnung ermittelt werden. Unterschieden wird z.B. zwischen kalkulatorischer Abschreibung, kalkulatorischer Verzinsung, kalkulatorischem Unternehmertumslohn, geldwerten Venturekosten und kalkulatorischer Mieten.
Beispiel: Der kalkulatorische Zins ist der Zins, den das für das operative Geschäft benötigte Eigenmittel bei alternativem Einsatz (z.B. bei der Investition in risikofreie Wertpapiere) erzielt hätte. Dabei werden nicht nur die Zinsen auf das Fremdkapital, die z.B. für Darlehen zu zahlen sind, sondern auch die fiktiven Eigenkapitalzinsen betrachtet.
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