Dabei ist es ratsam zu wissen, welche Informationen die SCHUFA über Sie selbst speichert. Wenn Sie z.B. ein Eigenheim erwerben wollen, beurteilt die Hausbank Ihre Bonität unter anderem auf der Grundlage der Schuafadaten. Gemäß Art. 15 der DSG-VO haben Sie das Recht, Einsicht in die über Sie erhobenen personenbezogenen Informationen zu erhalten. Dateninformationen können Sie bei der SCHUFA nachfragen.
Hinweis: Prüfen Sie die Details sorgfältig und berichten Sie eventuelle Irrtümer an die SCHUFA. Der kostenfreie Datenüberblick sollte geheim gehalten werden, da er viele personenbezogene Daten aufnimmt. Es beinhaltet nur die Daten, die der Hausherr für seine Entscheidungsfindung braucht. Bei der Beantragung eines Immobilienkredits fordert die Hausbank bei der SCHUFA an.
Es ist jedoch nicht möglich, alle über Sie gespeicherten Daten einzusehen. Nur bei begründetem Interessenkonflikt darf die schuffa Auskunft geben. Darüber hinaus bekommt die Hausbank nur die für den jeweiligen Anlaß relevanten Daten - in diesem Fallkredit. So gibt die Schule sowohl über die positiven als auch über die negativen Eigenschaften Auskunft.
Die SCHUFA ist in Einzelfällen rechtlich dazu angehalten, Dritten Auskunft zu erstatten. Das betrifft z.B. Ermittlungen von Staatsanwälten, die sich auf die Strafrechtsordnung beziehen, oder von Steuerbehörden, die nach der Steuerordnung ein Recht auf Auskunft haben. Die Betreffenden selbst werden nur von der zuständigen Stelle über solche Nachfragen informiert.
Mit welchen Angaben werden die SCHUFA-Informationen versorgt? In der SCHUFA sind viele Angaben gespeichert, die in Ihre SCHUFA-Informationen aufgenommen werden können. Die SCHUFA bestimmt aus den hinterlegten Werten die Punkte. Mit dem Scorewert soll die Bonität einer Personen angezeigt werden. Der Basis-Score in der Einzelhandelsübersicht für Einzelpersonen steht für die generelle Auslastung. Auf Wunsch bekommen Kredit- oder Mobilfunkunternehmen den Branchenwert einer Einzelperson.
Die Höhe des Zinssatzes für ein Darlehen wird durch den Score-Wert beeinflusst. Dabei gilt: Je geringer der Score-Wert, desto höhere Zinsen verlangt die Hausbank für ihre eigene Absicherungen. Wo bleiben die Informationen? Wo kommen die Informationen her? Der SCHUFA übermittelt die Informationen von über neun Jahren.
Das sind 500 Vertragspartner wie Banken, Handelshäuser, Versandhändler, Online-Shops, Telekommunikationsanbieter oder EVU. Allerdings bezieht die SCHUFA auch Informationen aus öffentlich zugänglichen Datenquellen, z.B. aus Debitorenverzeichnissen von Amtsgerichten. Bei der SCHUFA handelt es sich um einen Ab wann werden die Angaben wieder ausgelesen? Basis für die Verarbeitung personenbezogener Datensätze sind das DSG-VO und das neue BDSG ("Bundesdatenschutzgesetz" neu). Dementsprechend kann die SCHUFA die erhobenen Informationen nur weitergegeben, wenn die anfragende Person ein berechtigtes Nutzungsinteresse daran hat.
Bei der Weitergabe von Unternehmensdaten an die SCHUFA ist die Zustimmung des Betroffenen nicht mehr erforderlich.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum