Wie sieht es mit meinem Kredit aus, wenn ich verrecke? LÖSUNG in - 01/2019]
Es ist nicht so einfach, die Lösung Ihrer theoretischen Fragestellung zu finden, da sie von anderen Einflussfaktoren wie dem Gehalt Ihres Kreditvertrags abhängt. Wenn Sie jedoch Ihre Erbschaft zurückweisen, ist es für die Hausbank wichtig, ob der Darlehensvertrag eine Restschuld-Versicherung mitbringt.
Die Restschuld-Versicherung zahlt der Hausbank die Differenzbeträge zwischen dem vorherigen Betrag, den Sie bis zu Ihrem Tod bereits an die Hausbank zurückgezahlt haben, und dem verbleibenden Betrag aus. Wenn Sie über eine solche Restschuld-Versicherung verfügen, die Ihnen eine beliebige Hausbank vor Vertragsabschluss - aus Eigennutz - wärmstens empfehlen wird, dann wird Ihr weltliches Eigentum letztendlich ersteigert.
Wenn Ihr Besitz Ihre Schulden deckt, hatte die Hausbank mehr oder weniger viel Pech. Andernfalls geht der Restbetrag zu Lasten der BayernLB. Ihr Sparkonto, das Sie in Ihrem Falle erwähnt haben, wird auf jeden Falle in Ihren Nachlass aufgenommen. Es ist fast unmöglich, dass eine Hausbank in mehreren Faellen bankrott geht, wie zum Beispiel in dem von Ihnen genannten Theorienfall.
Das Grundproblem der so genannten "schlechten" Darlehen - also Darlehensverträge, die der Hausbank kein Kapital bringen, weil die Darlehensnehmer einfach nicht bezahlen - ist aktueller denn je in der Bankgeschichte.
Mit dem Tode des Testators übernehmen auch die Angehörigen seine Forderungen. Aber niemand sitzt unvermeidlich weiter auf den Kreditzinsen. Die Verschuldung besteht auch nach dem Tode fort. Wie das Vermögen des Toten fließt es in das Gut. Die Angehörigen können die Erbschaft ablehnen. Bei unklarer finanzieller Lage des Testators ist ein Vermögensverwalter ratsam.
Der Darlehensnehmer kann seine Angehörigen im Todesfall versichern. Wie sieht es mit dem Darlehen im Todesfall aus? Es kommt in der Realität immer wieder vor, dass ein Darlehensnehmer während der Dauer stirbt. Jetzt geht es darum, was mit dem Kreditvertrag geschehen soll und wer die Verpflichtungen bezahlt. Vor allem das Wichtigste: Die Schuld des Schuldners bleibt auch nach seinem Tode erhalten.
Wie das Vermögen des Erblassers fließt es in das Gut. In einfacher Sprache: Die Pflicht geht auf die Nachkommen über. In der Regel sind sie gegenüber der Hausbank für die Tilgung des Darlehens haftbar. Wenn der Erblasser kein letztes Verfügungsvermögen abgegeben hat, werden alle Vermögensgegenstände - auch die Erbverbindlichkeiten - durch die gesetzliche Nachfolge reguliert.
Gibt es mehr als einen Nachfolger, wird von einer Gemeinschaft von Nachkommen gesprochen. Sämtliche Hinterbliebene erhalten zu gleichen Anteilen sowohl Vermögensgegenstände als auch Verbindlichkeiten. Liegt der Todesfall in einer Notlage, muss die Hausbank das Darlehen auflösen. Deshalb überprüfen die Kreditinstitute vor der Erteilung immer sorgfältig, ob die Ansprüche auch im Todesfall verwertet werden können.
Forderungen des Nachlasses werden nicht auf das private Kapital der Nachkommen übergehen. Übersteigen die Verpflichtungen das Aktivvermögen, wäre der Nachfolger verschuldet, wenn er die Vererbung annehmen würde. Daher ist es nach der Feststellung der Vererbung notwendig, die Situation zu untersuchen, um einen Gesamtüberblick über das vorhandene Anlagevermögen und eventuelle Verschuldungen zu erhalten.
Anschließend kann eine fundierte Entscheidungsfindung getroffen werden, ob es sich für die Übernahme der Vererbung auswirkt. In einfacher Sprache: Ein Erben hat das Recht, das Erbrecht komplett abzulehnen. Worin besteht der Teil der Nachfolge? ¿Wie kann man eine Vererbung ablehnen? Jeder, der das Vermächtnis nicht übernehmen will, muss einen entsprechenden Verzicht erklären. Nach Ablehnung der Vererbung verfallen alle Anrechte.
Dieser Zeitraum fängt mit dem Wissen um das Erbe an, nicht schon mit dem Tod. Nach Ablauf der Fristen geht der Versicherer davon aus, dass das Erbe übernommen wurde. Bei unklaren finanziellen Verhältnissen können die Nachkommen einen Vermögensverwalter ernennen. Das Erbe muss dann erst nach gründlicher Prüfung der Sachverhalte abgelehnt werden.
Wird die Verwaltung des Nachlasses eingeleitet, sind die Forderungen zunächst aus dem Erbvermögen gedeckt. Der nach der Tilgung der Darlehen an Vermögenswerte verbleibende Rest wird an die Nachfolger ausgezahlt. In dieser Zeit kann der Nachfolger nicht selbst über das Gut veräußern. Wenn der Darlehensnehmer einen seiner Ableger als Bürge benannt hat, muss er für die Tilgung des Darlehens haftbar gemacht werden.
Anmerkung: Die Ablehnung der Vererbung hat in diesem Falle keine Auswirkungen, da der Garantievertrag nichts mit der Vererbung zu tun hat. Steige ich als Erbin aus der Kaution aus? Ein weiteres besonderes Merkmal ist, wenn der Testator ein Darlehen für eine Liegenschaft verlässt und dieses von einem Verwandten im Zuge einer Grundpfandrechte gesichert wurde.
Nach der Unterzeichnung kann die BayernLB die Klage gegen das Eigentum der haftpflichtigen Partei durchsetzen. Anmerkung: Die Zwangsvollstreckung ist auch möglich, wenn der Verantwortliche ein Verwandter ist, der die Erbschaft ablehnt. Sofern keine Privathaftung deklariert wurde, wird die Hausbank versuchen, die Liegenschaft mittels der Grundschuldurkunde zu ersteigern und die Zwangsvollstreckung gegen die Liegenschaft durchzusetzen.
Ist der Erlös aus dem Verkauf nicht ausreichend, muss der Erben mit seinem Privatvermögen für das Kreditgeschäft aufkommen. Nicht immer ist eine Vererbung eine Leistung für die Angehörigen, sondern kann auch zu einer wirtschaftlichen Last werden, wenn die Verschuldung das Kapital des Testators übersteigt. Damit ist sichergestellt, dass das Kreditgeschäft im Todesfall weitergeführt wird.
Dadurch steigt die Monatskreditrate für den Debitor merklich an. Im Falle des Todes des Testators wird das Geld an die in der Versicherung als Begünstigter eingetragenen Person ausbezahlt. Übersteigt sie die verbleibende Verbindlichkeit, kann der Erben von den verbleibenden Vermögenswerten auskommen. Wenn die zu vererbenden Forderungen nicht durch das Anlagevermögen gedeckt werden können, kann es auch vernünftig sein, die Vererbung abzulehnen.
Der Erbe kann dann das Vermögen noch von der Krankenkasse einbehalten.
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