Guten Tag Jungs, ich habe vor etwa 10 Jahren einen Vertrag abgeschlossen, der noch eine Restverschuldung von etwa 20000â übrig und einen Zins von 8% hat, was recht hoch ist..... Jedoch werde ich nun einen neuen Credit aufgreifen, der günstigere Konditionen (Zinsen liegen bei ca. 3%) hat als der ältere. Jetzt taucht die Problematik auf: Habe ich das Recht, das Altdarlehen mit einem neuen zu tilgen?
Da ich mir dadurch vor allem für das erste Kreditgeschäft große Ausgaben spare, spare ich mir die teuren Zinnkosten.
Nehmen Ehepaare zusammen einen Darlehensvertrag auf, sind sie gegenüber der Hausbank mitverantwortlich - auch nach gescheiterter Eheschließung. Dennoch ist es möglich, dass nach der Trennungsphase ein Ehegatte das Darlehen allein bezahlen muss. Gleiches gilt: Im so genannte Aussenverhältnis sind die Ehegatten mitverantwortlich. Dies bedeutet, dass sich die Hausbank an einen der beiden Institute wendet, um Darlehenszahlungen zu beantragen.
Nimmt die Hausbank z. B. den Mann allein in die Verantwortung, kann sie die Haelfte der Frauen einfordern. Aber nicht immer: Wenn zum Beispiel das Ehepaar eine Liegenschaft erworben hat, kommt es darauf an, wer ein exklusives Interessen an dem Erwerb und der Kreditaufnahme hatte. Jeder, der alleiniger Eigentümer dieser Liegenschaft geworden ist und auch nach der Abtrennung noch dort lebt, muss die Rate allein auszahlen.
Das Beispiel: Als ihre Heirat noch unzerstört war, hatten die Ehegatten eine Liegenschaft erstanden. Dazu haben sie einen Gemeinschaftskredit aufgenommen. Nach der Trennung des Paares zogen die Frauen aus und der Mann lebte von dort aus allein im Hause. Er forderte von seiner Ehefrau eine Entschädigung für den Gemeinschaftskredit und die Schuldenrückzahlung.
Weil er allein ein Kaufinteresse an der Liegenschaft und der Kreditaufnahme hatte, muss er diese auch allein bezahlen. Er benutzte das Gebäude auch allein, nachdem die Mutter ausgezogen war. Der Gerichtshof stellt buchstäblich fest: "Wenn es um die Haftbarkeit für Kreditverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb geht, ist der Ehepartner, in dessen Alleineigentum sich die Liegenschaft befindet und der sie nach der Abspaltung allein benutzt, in der Regel auch allein für die Betreuung der gesamtschuldnerischen Verbindlichkeiten verantwortlich.
"Wenn sich die Hausbank zum Beispiel an die Dame für die Kreditzahlung wandte, konnte sie vom Mann alles zurückfordern. Der vorliegende Sachverhalt verdeutlicht, dass in einer Separation viele Fragestellungen zu klären sind, an die die Ehegatten nicht einmal mitdenken.
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