Hallo, ja.... die Teilzahlungen können auch mal suspendiert werden, beim "Hauskredit" geht es wohl um ein Annuitätsdarlehen, d.h. der Zinssatz enthält Zinsen und Rückzahlungen. Auf jeden Falle sollten Sie sich vorab an den Berater wenden und die Lage erläutern. Oder sogar die ersten Teilzahlungen stornieren! und: Eine Aussetzung der Teilzahlungen wird nicht an die Schaltzentrale weitergeleitet.
Hallo. Ein Bekannter studiert seit einem Jahr. Das Gesuch wurde am 24.06.2013 eingereicht und diese Handelswoche kam die Genehmigung. Jetzt geht sie zum 01.11. 2013 in ein Haus, das sie zusammen mit ihrem Mann und seinen Schwägern erstanden hat. Der Bekannter bezieht mit ihrem Mann und dem Kleinkind die Oberwohnung, die ca. 110 qm groß ist.
Für den Erhalt des Hauses haben Ehemann, Ehefrau und Schwiegervater einen Kredit abgeschlossen, bei dem jeweils eine einzige Persönlichkeit 1/4 davon aufnimmt. Der Bekannter erwirbt jedoch nichts, so dass der Ehemann und der Familienvater der Bekannter diejenigen sind, die das Darlehen im Augenblick auszahlen. Weil der Wechsel jedoch am 01.11.2013 stattfinden wird, wäre es bereits eine Veränderung im Genehmigungszeitraum.
Könnte es sein, dass der Besuch des Burgfrieds für sie abgesagt wird, obwohl das Haus im Moment noch Schuldner ist und für die kommenden 30 Jahre so bleiben soll..... Mit freundlichen Grüßen, hallo, war das Unternehmen erst nach dem 24.06.2013 (=Bewerbung)? Muss sie, wenn sie die Adressänderung an das Büro weitergibt, auch das Haus weitergeben?
P.S. Da die Bekanntschaft mit ihren Vätern ins Haus zieht - können Mietzuschüsse auch nachträglich einbehalten werden?? Es muss nicht den Wert/Schuld wegen Haus mit der Adressänderung angegeben werden. Es muss jedoch angegeben werden, ob sich das belegte Zimmer im Besitz der Erziehungsberechtigten / Miteigentümer befindet. Ziehen die Erziehungsberechtigten unmittelbar in die (obere) Wohneinheit ein, erhalten sie nur die untere BAföG-Anforderung ( 12 Abs. 1) für mit den Erziehungsberechtigten wohnende Erziehungsberechtigte.
Weil es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, weiss ich nicht, wie das Büro es wahrnimmt, wenn die Erziehungsberechtigten in die Unterwohnung einziehen, denn in 12 Abs. 3 a steht: "Ein Praktikant lebt bei seinen Erziehungsberechtigten, auch wenn sich das Zimmer, in dem er aufwacht. Es spielt also keine Rolle, ob die Erziehungsberechtigten oben oder im Erdgeschoss leben - sie leben in der Untergeschoss - der Mietkostenzuschuss würde gestrichen?
Streng genommen ist das Wohnraum nicht im Besitz der Erziehungsberechtigten, da das Haus jeweils in ein Quartier zwischen Vati, Mami, Freund und seinem Mann unterteilt ist.
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