Eigenmittel beweisen? Es sind für ein Ferienhaus 120000 (Vereinbarung zwischen dem Elternteil und dem Kind) zu zahl. Allerdings kann der Verkaufspreis im Vertrag auch anders ausgewiesen werden, da das Ferienhaus von den Erziehungsberechtigten erworben wird. Kann man im Vertrag einen Verkaufspreis von 18000000 festlegen und das Gebäude mit einem Darlehen von 150000 und 30000 als Eigenkapital unterbringen?
So könnte man 150000 - 120000 (eigentlich zu zahlen) = 30000 als Finanzierungsmittel für Sanierungsmaßnahmen verwenden) Oder man muss die Eigenmittel der Hausbank gegenüber vorweisen? Gruß, K.N. Die Hausbank nimmt eine eigene Schätzung vor, was dazu führen kann, dass bei einem 120. 000 wertvollen Wohnhaus auch keine höheren Beleihungen möglich sind, selbst wenn ein erhöhter Anschaffungspreis erzielt wurde.
Darüber hinaus will die Hausbank den Eigenkapitalnachweis erbringen. Es ist mehr als das, um die 180 000, dass letztendlich nur 120000 dafür bezahlt werden müssen, ist nur eine Übereinkunft zwischen Familie und Geld. Danach müssen Sie die Hausbank davon überzeugt haben, dass das Gebäude 180.000 Euro hat.
Die vertraglich vereinbarten Kaufpreise spielen nur eine geringe Bedeutung, zumal es sich um einen Einkaufsvertrag zwischen Angehörigen und Angehörigen auswirkt. Bisher verständlich, aber jetzt müssen Sie der Hausbank einen eigenen Aktiennachweis vorlegen oder ist nur von Interesse, dass der Veräußerer den Erhalt des Kaufpreises nachweist? Grüße, K.N. Rede mit deiner Hausbank und frage sie, was sie wollen.
Dies wird in jeder Hausbank unterschiedlich behandelt, so dass die Fragestellung hier im Forenbereich nicht weiter beantwortet werden kann. Das will die Hausbank vor allem sicherstellen: Sie können der Hausbank gegenüber geltend machen, dass bei einem Anschaffungspreis von 120.000 für ein Wohnhaus im Gesamtwert von 18.000 die Unterschiedsbeträge von 60.000? als Eigenkapital betrachtet werden.
Hallo, Außerdem müßte man 30000 nach dem Einkauf aufschieben, da die Überweisung des gesamten 150000 auf das Bankkonto des Käufers am Tag X (Liefertag) erfolgt. würde ich den aktuellen Einkaufspreis nennen. Die Hausbank ermittelt den Hauswert ohnehin wegen der Sicherheit. Liegt der Betrag über dem Anschaffungspreis, wird sich die Hausbank selbstverständlich auch an einer 100%igen Finanzierung beteiligen.
Auch wird die Grunderwerbssteuer nicht notwendigerweise nach dem Verkaufspreis berechnet, wenn dieser (bei Angehörigen) stark vom Marktwert abfällt. Dabei wird die Grunderwerbssteuer nur auf der Grundlage des Kaufpreises durchgerechnet. Für Geschenke von Erziehungsberechtigten an ein Kleinkind beträgt der Zuschuss 205.000 , so dass es in diesem Falle keine Kurtaxe gibt.
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