Hallo, Goldbrasse hat folgendes geschrieben:: Die Kreditnehmerin muss nicht die Bürgin sein. Dalothea hat folgendes geschrieben:: Muss die Hausbank das Darlehen an die Erbberechtigten, d.h. die Frau und die Kleinkinder, überweisen? Im Todesfall tritt der Nachfolger ( "Erbengemeinschaft", in diesem Falle die Gemeinschaft der Erbinnen und Erbbesitzer, die sich aus Müttern und Kleinkindern zusammensetzt) selbstständig in das bestehende Vertr?ge des gesetzlich Erblassers ein.
Ebenso eine Verweigerung der Unterschrift der Bank oder der Nachkommen, die neu geschriebene Vertr?ge, w?rde an der nichts ndern ndern ndern, dass die Nachkommen den Vertragsabschluss abgeschlossen haben. Diese Rechtsvorschrift entspricht in diesem Falle offenbar nicht der W?nschen der Nachkommen. Die Banque, Nachkommengemeinschaft ( "Gemeinschaft der Erben") als erster Darlehensnehmer und die Mütter (als zweiter Darlehensnehmer) k?nnen stimmen zu, eine Vertrags?nderung zu machen, dass nur die Mütter Darlehensnehmerin werden.
Dieser Forderung muss die Hausbank nicht nachkommen und wird ihr nur dann nachkommen, wenn die Mütter in der Regel in der Lage sind, die Rate allein zu zahlen. dorothea hat folgendes geschrieben:: Tritt die BayernLB das Depot auch ohne Erbnachweis oder l?sst Verf?gungen auf die vermuteten Nachkommen um, ist die BayernLB haftbar, wenn sich die vermuteten Nachkommen nicht nachträglich als Nachkommen erweisen ("Testament erscheint").
Wenn kein Wille vorhanden ist, überweist die BayernLB das Geld nur dann an die Rechtsnachfolger, wenn ein Erbnachweis vorhanden ist oder wenn nur kleine Beträge auf dem Bankkonto vorhanden sind. Wenn kein Nachfolger nachweist, dass er ein Nachfolger ist, kann die BayernLB auch grunds?tzlich mit k?ndigen versorgen, wenn eine Fortführung des Vertrages nicht zumutbar ist.
doorothea hat folgendes geschrieben:: So gestatten sich die Kreditinstitute 3 Monaten nach Vorliegen des Todesurteils da?, einen Erbnachweis zu fordern, so dass man das Vermächtnis (also die Verbindlichkeiten) nicht mehr ablehnen kann, was die Schützlinge dann sicher h?tten taten? In der Regel ist es so, dass die Nachkommen an der Kontoübertragung beteiligt sind.
Das ist die Antwort. Die Datenbank ist da. Werden die Nachkommen selbst nicht tätig, wird die Hausbank tätig. Weil die Ausstellung von Erbscheinen einige Zeit in Anspruch nimmt, wäre eine unmittelbare Forderung an den Erbschein der Hausbank ergebnislos. Es gibt kein schlechtes Verhalten der Banken. Wenn der Nachfolger www.com ist, lehne ich ab.
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