Seit mehreren Jahren ist er als Autor und PR-Berater in den Bereichen Versicherung, Immobilie, Investment, Recht und Finanzwesen inne. Die Betriebswirtin ist freiberuflich als Lektorin und Autorin beschäftigt. Ihre Spezialisierung liegt vor allem im Privatfinanzbereich und hat dazu eine Vielzahl von Artikeln mitgebracht. Herr Tietgen ist als Anwalt in Hannover beschäftigt und hat sich auf das Miet- und Pachtrecht sowie das Grundstücksrecht konzentriert.
Als freiberuflicher Lektor und Texter für Zeitschriften und Online-Portale ist Stefan Möller tätig. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Immobilie, Finanzierung und Arbeitssicherheit.
Binäroptionen und CFDs - BaFin warnt vor Beschädigung durch Rip-offs
BaFin, Bundeskriminalamt und Bundeskriminalämter mahnen vor zweifelhaften Trading-Plattformen im Netz, die privaten Investoren Binäroptionen oder Finanzderivate bieten. Binäroptionen oder Differenzkontrakte - kurz CFD genannt - sind hoch spekulative Investmentprodukte mit einem hohen Risiko für den Anlegern. Daher ist die Inverkehrbringung, der Verkauf und der Absatz von Binäroptionen an Retail-Kunden völlig untersagt und der Einsatz von Finanzinstrumenten mindestens streng durchgesetzt.
Auch wenn der Verkauf von Binäroptionen und Finanzderivaten in Deutschland ganz oder zum Teil untersagt ist, lässt sich der Betrug und die Ausbeutung offensichtlich nicht verhindern. Die BaFin hat immer wieder vor verschiedenen Internethandelsplattformen geredet, die nicht über die erforderliche Zulassung und damit überhaupt keinen Börsenhandel betreiben dürfen.
Deshalb haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Bundeskriminalamt und die Länderkriminalämter am Stichtag des Jahres 2018 eine gemeinschaftliche Warnung an die Konsumenten ausgesprochen. Sie verweisen auf die Risiken des Online-Handels mit gewissen spekulativen Finanzierungsinstrumenten wie CFDs und Binäroptionen auf Rohwaren, Wertpapiere, Indizes sowie Devisen und Krypto-Währungen. Vielmehr werden die Kundinnen und Konsumenten oft sofort nach der Anmeldung und Kontobewegung kontaktiert und die vermeintlichen Erträge mittels Fraud-Software ausgewiesen, um den Investor zu veranlassen, noch mehr Kapital zu investieren. Im Gegenzug werden die vermeintlichen Erträge durch die Betrugsbekämpfung aufbereitet.
In der Regel kommt das schlimme Aufwachen, wenn der Investor in der Lage sein will, sein Vermögen auszuzahlen. Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Staatlichen Kriminalämter empfehlen daher äußerste Umsicht. In diesen FÃ?llen sind HÃ?ndler nur daran interessiert, Investoren um ihr Kapital zu betrÃ?gen. "Privatanleger müssen sich immer bewusst sein, dass es sich bei binären Options- oder CFD-Anlagen um komplizierte und weniger transparente Finanzierungsprodukte handelt und sie daher ein erhöhtes Verlust- oder sogar Totalschadenrisiko tragen", erläutert István Cocron, CLLB Attorneys at Law.
Wegen dieser großen Gefahren für Privatanleger hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) die Inverkehrbringung, den Vertrieb und den Verkauf von binären Optionsscheinen an Privatanleger innerhalb der EU untersagt. Obwohl dieses Embargo im Jänner 2019 ausläuft, beabsichtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Embargo in Deutschland beizubehalten. In der EU wurde der Umgang mit CFDs mindestens streng begrenzt, um das Risikopotenzial für Retail-Kunden zu verringern.
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