Es ist als Abschluß von Abschlußverhandlungen und als ein positives Echo der Hausbank auf das Übernahmeangebot des Darlehensnehmers zu werten, dessen Übernahmeangebot rechtlich gesehen durch die Einreichung eines Antrags und die damit einhergehende Abgabe einer effektiven Absichtserklärung zustande kommt. Die gesetzlich vorgeschriebene Rücktrittsfrist läuft nach Lieferung der Annahme des Vertrages durch die BayernLB mit einer Frist von zwei Kalenderwochen, die im Rahmen der Versprechung und nach Maßgabe der anwendbaren Rechtsvorschriften in schriftlicher Form zu erklären ist.
Bei Vertragsabschluss sind alle Einzelheiten der Finanzierungen bereits festgelegt. Neben der Höhe des Darlehens, dem zugrunde liegenden Zins und einem möglichen Festzinssatz sind dies unter anderem die vertraglichen Regelungen über die Einzelheiten einer möglichen außerplanmäßigen Rückzahlung, Gründe für die außerplanmäßige Beendigung des Darlehensvertrags und der Anfangsrückzahlungsbetrag. Eine Annahme eines schriftlichen Vertrages ist prinzipiell nur dann von rechtlicher Relevanz, wenn der akzeptierte Auftrag dem Angebot des Antragstellers vollständig und vollständig nachkommt.
Erfolgt im Zusammenhang mit einer Vertragsänderung eine Abnahmeerklärung, so ist dies nach Auffassung des Gesetzgebers ein neuartiges Übernahmeangebot, das der Zustimmung des Darlehensnehmers bedarf. Dies ist besonders wichtig, wenn der dem Kreditvertrag zugrundeliegende Zins täglich festgelegt wird und aufgrund von Korrespondenzverzögerungen innerhalb kürzester Zeit Zinsunterschiede auftreten können.
Die kreditgebenden Kreditinstitute legen in der Regel den Zinssatz des Darlehens mit dem Erhalt des Antragsantrags bis zur Annahmeerklärung fest, so dass eine Verpflichtung zu geänderten Bedingungen und damit eine gesetzlich neue Absichtserklärung keine Geschäftspraktik ist. Für die meisten Kreditinstitute liegt der Zeitraum zwischen dem Übernahmeangebot des Bewerbers und der Zulassung durch das Finanzinstitut bei etwa zweiwöchig.
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