So ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Bewerber rechtliche Schritte unternehmen, um einen gesuchten Studienplatz an einer Hochschule zu erringen. Auf jeden Fall nicht die Rechtsschutzversicherung, hat nun das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 22. Oktober (Az.: 12 U 86/18) entschieden. Anschließend wollte sie, dass ihr Anwaltsversicherer ihr die Gerichts- und Anwaltskosten von über 10.000 EUR zahlt.
Diese weigerte sich jedoch, die Kosten unter Bezugnahme auf die zu übernehmen. Der Versicherungsgeber hat sich jedoch auf eine Ausschlussregelung berufen, die wie folgt lautet: "Es gibt keinen ausreichenden Schutz für den Schutz der Rechtsgüter.... aufgrund von Konflikten über den Hochschulzugang". Der Antragsteller lehnt diese Bestimmung jedoch mit der Begründung ab, dass sie zwischen Zugriff und Genehmigung unterscheidet.
Dieser Ansicht schlossen sich die Karlsruher Oberlandesrichter jedoch nicht an. Dementsprechend sei die Bezeichnung "Zugang zum Hochschulstudium" kein klar definierter Rechtsbegriff, so die Anwaelte. Darüber hinaus unterscheidet der Durchschnittsversicherte nicht zwischen "Zugang" und "Zulassung" zu einer höheren Bildungseinrichtung. Daher sollte die streitige Bestimmung so verstanden werden, dass alle Konflikte über den persönlichen Hochschulzugang ausgeklammert werden.
Damit gibt es auch keinen rechtlichen Schutz für korrespondierende Rechtsstreitigkeiten über die Studienplatzvergabe in der Humanmedizin.
Mit dem Basisrechtsschutz sind die Rechtsberatungskosten in allen Rechtsbereichen abgedeckt. Die Versicherung übernimmt die Übernahme der Anwalts- und Dienstleistungskosten für bis zu drei Rechts- oder Inkasso-Beratungen pro Geschäftsjahr (bis CHF 5'000). Geschäftsrechtsschutz: Verkehrsrechtsschutz: Erweitertes Vertragsrecht Neben dem begrenzten Vertragsrecht aus dem Geschäftsrechtsschutz bieten die erweiterten Versionen Rechtsschutz in vielen Vertragsbeziehungen wie z.B.:
Inkassorechtsschutz (Schweiz und Liechtenstein)Für Inkassoforderungen in der Schweiz und Liechtenstein übernimmt der Inkassorechtsschutz die Honorare für das Inkassoverfahren sowie die Honorare des beauftragten Inkassobüros. Immobilien-Rechtsschutz Da die Gesellschaften oft auch Immobilienbesitzer oder Leasinggeber sind, ist der Immobilien-Rechtsschutz eine vernünftige Erweiterung der betrieblichen Rechtsschutzversicherung. Die Firmen sollten als Inhaber gegenüber ihren Mandanten immer auf der rechtlichen Sicherheitseite stehen.
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