Neben der empfohlenen Haftpflicht-, Kranken- und Arbeitsversicherung haben viele Menschen auch eine Rechtsschutzversicherung, um Streitigkeiten abzudecken, die die Einschaltung eines Anwalts erfordern. Eine Rechtsschutzversicherung ist jedoch nicht in jedem Falle in jedem Falle geschützt. "Man kann sich nicht gegen alles versichern, die Rechtsschutzversicherung umfasst unterschiedliche Lebensbereiche und ist oft nach dem Baukastensystem aufgebaut", sagt Expert Philipp Opfermann.
"Der private Rechtsschutz umfasst ein breites Spektrum von Rechtsstreitigkeiten, wie z.B. mit Telekommunikationsfirmen oder Kaufleuten, Probleme mit anderen Versicherungsgesellschaften oder Auseinandersetzungen an Gartenzäunen", erläutert Opfermann. Dabei ist es jedoch besonders wertvoll, das Kleinformat zu beachten, da die Vertragsgestaltung von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen variiert. Vor dem Abschluss einer Versicherungspolice sollten Sie jedoch sorgfältig überlegen, welche Sie benötigen.
Ab wann gilt die Rechtsschutzversicherung nicht mehr? In der Regel sind Rechtsfälle mit hohen Geldbeträgen oder mit besonders hoher Rechtsstreitwahrscheinlichkeit vom Rechtschutz ausgeschlossen. Diese sind ebenso wie Investitions- oder Baugesetze nur eingeschränkt versichert", sagt Philipp Opfermann. Verweigert die Rechtsschutzversicherung die Zahlung, gibt es unterschiedliche Vergleichsverfahren, die ein Schiedsverfahren mit dem Rechtsschutzversicherer anstreben.
Kommt es dann zu keiner Vereinbarung, muss möglicherweise zunächst die Rechtsschutzversicherung auf Abdeckung des tatsächlichen Rechtsstreits in Anspruch genommen werden. "Dabei ist zu beachten, dass die Versicherungsunternehmen auch von ihrem Recht auf Kündigung eines Vertrages Gebrauch machen können", erläutert Opfermann. Es ist ratsam, lange im Voraus zu prüfen, ob Sie einen Gerichtsstreit anstrengen müssen, nur weil Sie krankenversichert sind.
Ab wann deckt die Rechtsschutzversicherung? Lieber Kollege Berndt, vielen Dank für die rasche Aufforderung. So ist das Fahrzeug erst vor kurzem bei mir und 3 Jahre zu haben. Nochmals zu den Reisekosten zum Dealer. In der Vergangenheit habe ich mir immer vom Verkäufer in schriftlicher Form sagen hören müssen, dass das Fahrzeug jetzt einwandfrei ist.
Derzeit denke ich über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nach, bei der es keine Wartefrist für das Schuldrecht beim Erwerb eines Fahrzeugs gibt. Wäre es in diesem Falle der Fall, obwohl der Kauf des Fahrzeugs vor dem Abschluss der Versicherung erfolgte? Ist der Austritt dann an sich ein neues "Fall", das dann sehr gut in die Zeit nach Vertragsabschluss liegt?
Ich glaube nicht, dass Sie eine RS-Versicherungsgesellschaft für diesen Sachverhalt vorfinden werden. Wurde das Fahrzeug in diesem Jahr erworben, ist der Verkäufer verpflichtet, fast alles, was mit dem Fahrzeug zu tun hat, zu beweisen. Lediglich Widerruf, Kürzung und Vergütung sowie Erstattung von Auslagen. Guten Tag Hr. Berndt, warum finde ich keine RS-Versicherung?
Denn der Einkaufsvertrag fand vor Beginn der Versicherung statt und der Widerruf betrifft diesen Vetrag? Guten Tag Hr. Berndt, Wie begründe ich das Kilometergeld, das Sie mir vor dem Autohaus gegeben haben?
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